Archive for April, 2016

bär aktuell 198/199 und bild des monats

Montag, April 4th, 2016

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Bild des Monats April 2016

Jürgen Raap, „Es gibt keine Erbsünde“, 2016

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Jürgen Raap, „Rheinischer Frohsinn“, 2016

Öl/Acryl auf Obstkiste

 

Bär aktuell Nr. 198/199

Nichts ist in jüngerer Zeit gründlicher missverstanden worden als Joseph Beuys‘ Behauptung, dass jeder Mensch ein Künstler sei und ebenso Kurt Tucholskys Erklärung, Satire dürfe alles. Was letzteres angeht, so liest in einem Gastbeitrag für den Berliner „Tagesspiegel“ der Kabarettist Dieter Nuhr seinem Kollegen Jan Böhmermann gründlich die Leviten: „Natürlich (!) darf Satire nicht alles. Es gibt ja bei uns kein eigenes Gesetz für Satiriker. Was für Klempner verboten ist, gilt auch für Metzgereifachangestellte und Satiriker.“ Der Strafrechtsparagraph 103 ist wohl tatsächlich „entbehrlich“ (Angela Merkel), aber so lange er (noch) existiert und die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter verbietet, gilt er nach dem rechtsstaatlichen Prinzip „Gleiches Recht für alle“ eben ohne Ansehen der Person oder deren Amtsausübung. Hätte Jan Böhmernann z.B. den nordkoreanischen Diktator Kim Jong-il, das Staatsoberhaupt von Zimbabwe Robert Mugabe, oder jeden anderen, der gewiss kein „lupenreiner Demokrat“ ist, desgleichen mit unflätigen Attributen beschimpft und hätten die Betroffenen daraufhin einen Strafantrag gestellt, dann hätte die Bundesregierung bei der Prüfung eines solchen Antrags wohl die gleichen Maßstäbe anlegen müssen wie im Falle Erdogan. Dass der „Wüterich vom Bosporus“ (so der Kölner „Express“ über Erdogan) in seinem eigenen Land mit der Pressefreiheit bekanntlich nach Gutsherrenart umgeht, und gerade erst ohne Angaben von Gründen einem ARD-Korrespondenten die Einreise in die Türkei verweigert wurde, ändert an der Sachlage nichts. Denn, so der Humorist Dieter Nuhr: „… Rechtsstaatlichkeit gilt in einem Rechtsstaat auch für Leute, die die Rechtsstaatlichkeit selber gering schätzen“. Wo denn aber nun die Grenzen der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit liegen, wenn andere glauben, ihre Rechte seien beschädigt worden, ist im Zweifelsfalle immer eine äusserst schwierige juristische Angelegenheit der Rechtsgüterabwägung. So bekam soeben der frühere Präsident des Fußballbundes DFB Theo Zwanziger von einem deutschen Gericht bescheinigt, er dürfe den Wüstenstaat Katar als „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ bezeichnen, das sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Künstlerdarsteller Jonathan Meese darf bei seinen Auftritten ungestraft den Hitlergruß darbieten, da er vor Gericht sinngemäß glaubhaft machen konnte, er sei kein Nazi, und wenn er als Performer Jonathan Meese aufträte, habe das nichts mit der Privatperson Jonathan Messe zu tun, er spiele als Künstler nur eine Rolle. Da hat sich bei seiner Verteidigung der Jonathan Meese-Darsteller Jonathan Meese einer ähnlichen Rabulistik bedient wie der Satiriker Jan Böhmermann, der ausloten wollte, wie weit die Freiheit geht, „offen zu sagen, dass es verboten ist, zu sagen, dass einer ein Ziegenficker ist“ (Dieter Nuhr). Dennoch kann man die Schwafeligkeit einer Jonathan Meese-Performance künstlerisch unsäglich finden, wenn dieser einer „Diktatur der Kunst“ das Wort redet, und ebenso gewiss ist seine frivole Herumspielerei mit dem einstigen deutschen Gruß des Freispruchs zum Trotz weiterhin politisch als unerhört einzustufen, auch wenn sie nicht justiziabel ist. Wäre die Freiheit der Kunst wirklich in Gefahr gewesen, wenn hinsichtlich des Meese-Hitlergrußes die Gerichte anders geurteilt hätten? Wird nicht auch im Falle Böhmermann mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Die tatsächlichen Gefahren, dass es der amtierenden türkischen Regierung gelingt, unangemessenen Einfluss auf die innenpolitische Situation in Deutschland zu nehmen, liegen ganz woanders, jedenfalls nicht im aktuellen Streit, ob die Pressefreiheit auch die Verwendung von Verbalinjurien aus dem Fäkalbereich deckt.

Dass Friseure sich alberne Geschäftsnamen zulegen, zum Beispiel „Vier Haareszeiten“, was im wahrsten Sinne des Wortes haarsträubend klingt, wurde an diese Stelle schon des öfteren mit mokanten Kommentaren bedacht. Was aber soll man davon halten, wenn sich ein Friseur „Men’s World“ nennt, in der Unterzeile jedoch erwähnt, er sei gleichzeitig aber auch Damenfriseur? „Men’s World“ – da denkt man doch eher an trinkfeste hormongedopte Bodybuilding-Typen mit Waschbrettbauch, deren Stammesfrisur keiner Lockenwickler und keines „Drei-Wetter-Tafts“ bedarf. Ist die Unterzeile „Damen- und Herrenfriseur“ also der Frauenemanzipation geschuldet? Müsste es dann aber nicht politisch korrekt „Mens and Womens World“ (als Plural und nicht mit falschem Genetiv) heißen? Hoffentlich muss man dort nicht erleben, dass da einer frohen Mutes mit Peter Altmeier-Glatze hinein spaziert und eine halbe Stunde später mit Frauke Petry-Haarschnitt bedröppelt wieder herauskommt!

Reichlich durchgeknallt war ein Ratspolitiker aus dem Ruhrgebiet, der sich in Köln in einem Saunaclub vergnügte und sich anschließend weigerte, die Rechnung zu bezahlen und zu randalieren anfing. Als die herbeigerufene Polizei ihn festnahm, tönte er: „Lassen Sie mich frei, ich habe einen Termin bei Angela Merkel!“ Dass der anschließende Drogen-Test positiv verlief, wunderte indes niemanden.

Der politisch unkorrekte Gender-Mainstream-Witz:

Tünnes: Ming Schwester hätt et an dä Prostata.

Schäl: Ävver Tünnes, dat jeht doch nit!

Tünnes: Oh doch, dat jeht! Dat is doch nur en Halbschwester.

© Raap/Bär 2016

 

Essen und Trinken mit Herrn Bär

Three sisters soup ist eine Suppe der kanadischen Ureinwohner, vor allem der Irokesen, und sie besteht aus Mais, Kürbis und Bohnen. Man erhitzt Öl in einem Topf, dünstet Zwiebeln glasig, fügt 2-4 Knoblochzehen hinzu, grüne Paprikastreifen, Mais, Kürbisstücke, weiße oder braune Bohnen, 2-3 Tomaten, lässt das Ganze dann in Gemüsebrühe köcheln. Würzen mit Salz, schwarzem Pfeffer, Chili oder Cayennepfeffer, Kümmel, Oregano und Petersilie.

Salsiccia ist eine grob gewolfte italienische Bratwurst, deren Rezeptur von Region zu Region variiert, meistens enthält sie jedoch Fenchel und Knobloch, manchmal auch Nelken. Klein geschnitten verwendet man sie oft zur Verfeinerung von Risotto-Gerichten.Man kann sie natürlich auch ganz grillen oder braten und z.B. mit grünen Bohnen in Tomatensauce gekocht servieren.

Rebhuhn mit Feigen „Worringer Bruch“

Rebhuhn salzen und pfeffern, mit 3-4 Pimentkörnern, roten Pfefferkörnern, ½ Stck. Sternanis, 3-4 dünnen frischen Ingwerscheiben, 1 Knoblochzehe, frischer Gartenkresse, 3-4 schwarze Oliven Erdnüssen, anderen Nüssen nach Wahl und 1 frische Feigen füllen und im Backofen 40 Min. bei 180 Grad backen. Dazu 1 Möhre, Spargelstangen und Zuckerschoten mit weiteren frischen Feigen in Gemüsebrühe dünsten.

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